Rechtsanwaltskanzlei und Notar

Unsere Kanzlei wurde bereits 1931 von Herrn Peter Höfle gegründet und gehört somit zu den ältesten Rechtsanwaltskanzleien mit angeschlossenem Notarbüro im Kreis Groß-Gerau.

Unsere Kanzlei besteht aktuell aus drei Rechtsanwälten, von denen einer gleichzeitig Notar ist. Wir verfügen in unserem Kanzleiteam über Fachanwaltschaften für

  •  Arbeitsrecht
  •  Familienrecht
  •  Verkehrsrecht
  •  Versicherungsrecht

Wir legen großen Wert auf fachlich hochwertige, kompetente, qualifizierte anwaltliche Betreuungs- und Beratungstätigkeit sowie auf ziel- und erfolgsorientierte und konsequente rechtliche Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich zur Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen und zur Anspruchsabwehr.

Wir können Sie bundesweit an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertreten.

Dabei stehen immer unsere Mandanten im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Eine hohe Mandantenzufriedenheit ist uns besonders wichtig.

Notariat

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.
In Hessen werden Rechtsanwälte zu Notaren zur Ausübung des Notaramtes neben dem Beruf des Rechtsanwalts bestellt.

Herr Notar Dr. Jürgen Schmidt nimmt für Sie Beurkundungen jeder Art vor, so zu z.B. die Beurkundung von Grundstückskauf-/ und -überlassungsverträgen, von Testamenten und Erbverträgen, von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen, von Schenkungsverträgen, von General- und Vorsorgevollmachten mit Betreuungs- und Patientenverfügung, von Grundschuldbestellungen, bei Vollstreckbarerklärung privater Urkunden, privater Anwaltsvergleiche und von Schiedssprüchen.

Des weiteren unterstützt Sie Herr Notar Dr. Jürgen Schmidt bei der Gründung und Umgestaltung von Gesellschaften (bspw. einer GmbH).

Weiterhin nimmt Herr Notar Dr. Jürgen Schmidt Unterschriftsbeglaubigungen vor.

Im Rahmen der notariellen Tätigkeit leistet Herr Notar Dr. Jürgen Schmidt eine unparteiliche und unabhängige Beratung über die rechtlichen Möglichkeiten eines beabsichtigten Rechtsgeschäfts oder eine letztwillige Verfügung sowie über die rechtliche Tragweite. Er entwirft den Urkundstext nach den Bedürfnissen und Wünschen der Beteiligten und sorgt für den Vollzug der Urkunde.

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Unsere Rechtsgebiete

Fachlich hochwertige, kompetente und qualifizierte anwaltliche Betreuung und Beratung.Fachlich hochwertige, kompetente und qualifizierte anwaltliche Betreuung und Beratung.

Verkehrsrecht

Wir regulieren Ansprüche aus Verkehrsunfällen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, nötigenfalls auch gerichtlich. Wir vertreten Sie gegenüber Ihrer eigenen Kaskoversicherung und in allen Fragen des KFZ-Vertragsrechts im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf oder Reparatur von KFZ. Wir bieten weiter kompetente Vertretung in Bußgeldsachen, im Verkehrsstrafrecht sowie im Fahrerlaubnisrecht.

Arbeitsrecht

Wir bieten eine umfassende Beratung und gerichtliche und außergerichtliche Vertretung für Arbeitnehmer und Unternehmen, insbesondere in Bereichen Kündigung, Kündigungsschutz, Gehaltsansprüche, Urlaubsansprüche, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Arbeits- und Aufhebungsverträge, sowie in allen sonstigen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Familienrecht

Wir bieten professionelle, qualifizierte Vertretung in allen Familiensachen, insbesondere bei Trennung, Ehescheidung, Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheit, bei der Durchführung des Zugewinnausgleichs und Geltendmachung bzw. Abwehr damit zusammenhängender Ansprüche u.v.m.

Bau- und Werkvertragsrecht

Wir unterstützen Sie im privaten Bau- und Werkvertragsrecht bei Bau- und Werkmängeln, bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Bau- und Werkverträgen, im Architektenrecht. Wir sind sowohl für die privaten Bauherrn/Auftraggeber als auch für Unternehmer und Architekten tätig. Wir setzen Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich und nötigenfalls auch gerichtlich durch.

Erbrecht

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge, beispielsweise mit der Errichtung von testamentarischen Verfügungen und Erbverträgen, auch zur Pflichtteilsvermeidung. Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen, z.B. von Pflichtteilsansprüchen und sonstigen Ansprüchen aus Testamenten und Erbverträgen.

Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten und vertreten Sie im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im Kaufvertragsrecht, im Reisevertragsrecht, bei Leasingverträgen, bei Überprüfung und Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und von Ansprüchen bei Mängeln einer Kaufsache sowie insbesondere auch bei KFZ-Kaufverträgen.

Unser Team

Dr. Jürgen Schmidt

Rechtsanwalt und Notar

Dr. Jürgen Schmidt – Rechtsanwalt und Notar


Jahrgang 1962

Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main

Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1995
Als Sozius tätig in der Kanzlei Höfle-Schmidt-Eilers seit 1995

Promotion 1999 (Dissertation mit dem Titel: „Untersuchung zur Dogmatik und zum Abstraktionsgrad abstrakter Gefährdungsdelikte – Zugleich ein Beitrag zur Rechtsgutslehre“)

Bestellt zum Notar mit Amtssitz in Groß-Gerau im Mai 2014

Fachanwaltschaften:
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
privates Baurecht, Erbrecht, allgemeines Zivilrecht

Mitgliedschaften:
Anwaltverein Darmstadt und Südhessen

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Unser Büro

Walther-Rathenau-Straße 11, 64521 Groß-Gerau

TELEFON

FAX

06152 / 9226 – 26

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Per E-Mail unter info@anwaelte-notare-gg.de sind wir 24 Stunden 7 Tage die Woche für Sie zu erreichen.

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